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   VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194   

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VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194 (https://dejure.org/2021,53356)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20.05.2021 - B 5 S 20.1194 (https://dejure.org/2021,53356)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - B 5 S 20.1194 (https://dejure.org/2021,53356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 23; BeamtStG § 34; BeamtStG § 47
    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen umfangreicher dienstfremder Internetnutzung während der Dienstzeit (auch pornographische Inhalte)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    Ausgehend hiervon stellt der Begriff der Bewährung einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, hinsichtlich dessen der Behörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (BayVGH, U. v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - BeckRS 2016, 41747 Rn. 33, 34).

    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob der Beamte sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, ist ein Akt wertender Erkenntnis, so dass die Einschätzung über Bewährung und Nichtbewährung eines Beamten ausschließlich dem Dienstherrn vorbehalten ist und durch die Verwaltungsgerichte nicht ersetzt werden kann (BVerwG, U. v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 20; BayVGH, U. v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - BeckRS 2016, 41747 Rn. 34).

    Zweifel an der charakterlichen Eignung können sich grundsätzlich auch aus einem einzigen gravierenden Vorfall ergeben (BayVGH, U. v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - BeckRS 2016, 41747 Rn. 34).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    Die Beurteilung, ob sich der Beamte auf Probe bewährt hat, besteht in der prognostischen Einschätzung, ob er den Anforderungen, die mit der Wahrnehmung der Ämter seiner Laufbahn verbunden sind, voraussichtlich gerecht wird (BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - NVwZ-RR 2002, 49).

    Die Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - juris Rn. 15; U. v. 31.5.1990 a. a. O.).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    Steht die fehlende Bewährung fest, ist der Beamte zu entlassen (Art. 12 Abs. 5 LlbG, vgl. BVerwG, U. v. 31.5.1990 - 2 C 35/88 - BVerwGE 85, 177; BayVGH, B. v. 29.7.2014 - 3 CS 14.917; BayVGH, B. v.16.3.2011 - 3 CS 11.13; BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - jeweils in juris).

    Die Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - juris Rn. 15; U. v. 31.5.1990 a. a. O.).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob der Beamte sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, ist ein Akt wertender Erkenntnis, so dass die Einschätzung über Bewährung und Nichtbewährung eines Beamten ausschließlich dem Dienstherrn vorbehalten ist und durch die Verwaltungsgerichte nicht ersetzt werden kann (BVerwG, U. v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 20; BayVGH, U. v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - BeckRS 2016, 41747 Rn. 34).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    In der Konsequenz ist das Beamtenverhältnis auf Probe nicht von Dauer, sondern lediglich ein Durchgangsstadium zu dem auf Dauer angelegten Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (BVerwG, U. v. 25.02.1993 - Az.: 2 C 27/90 - BeckRS 9998, 166100).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    Erforderlich ist, dass das zuständige Disziplinargericht mit der erforderlichen Sicherheit bei einem Beamten auf Lebenszeit eine solche Maßnahme ausgesprochen hätte (BVerwG, U. v. 12.10.1989 - Az.: 2 C 22/87 - NVwZ 1990, 768 ff., 770).
  • VG Neustadt, 25.09.2015 - 1 L 658/15

    Beamter auf Probe nach Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG liegt schon im Regelfall eine hypothetische Bewertung zugrunde, weil das Verhalten eines Probezeitbeamten hypothetisch an den Maßstäben eines Disziplinarverfahrens gegen einen Lebenszeitbeamten zu messen ist (VG Neustadt a. d. Weinstraße, B. v. 25.9.2015 - Az.: 1 L 658/15.NW - BeckRS 2015, 52760).
  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 16a D 15.1110

    Teilweise erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund rezidivierender

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    Mit rechtskräftiger Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde er dafür in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung in das Amt eines Steuersekretärs (BesGr. A 6) versetzt (BayVGH, U.v. 25.10.2017 - Az. 16a D 15.1110 - juris).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    Gefordert ist eine hypothetische Feststellung, wie die zuständige Behörde oder das zuständige Disziplinargericht entschieden hätte (BVerwG, Urt. v. 09.06.1981, Az.: 2 C 24/79, NVwZ 1982, 189 ff. 189).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aber auch darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese Interessenlage nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 11 CS 09.1486 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 3 CS 14.917

    Beamtenrecht; Beamtin auf Probe (BesGr. A9); Entlassung nach Verlängerung der

  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 3 CS 11.5

    Entlassung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 3 CS 11.13

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 16a D 06.71
  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 11 CS 09.1486

    Begründung des Sofortvollzugs; tatsächlich öffentlicher Weg; längs des Weges

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